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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 280-281/12

Datum:
13.04.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 280-281/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0413.2WS280.281.12.00
 
Leitsätze:

Die Erledigungserklärung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gem. Art. 316e Abs. 3 Satz 1 EGStGB führt nicht zu einem Entschädigungsanspruch für die Dauer der Sicherungsverwahrung. Das die Sicherungsverwahrung anordnende Urteil bleibt als Rechtsgrundlage der Vollstreckung hiervon unberührt.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt, § 473 Abs. 1 StPO.

 
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