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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 235-236/12

Datum:
31.03.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 235-236/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0331.2WS235.236.12.00
 
Leitsätze:

1.Mutmaßlich politisch motivierte Pfeffersprayangriffe, durch die eine Vielzahl von Gästen eines Lokals verletzt wurden, können die für die Anklageerhebung zum Landgericht gem. § 24 Abs. 1, 3 Alt GVG erforderliche besondere Bedeutung des Falles begründen.

2.Von besonderem Umfang im Sinne der Bestimmung kann eine Sache sein, wenn vor dem Amtsgericht eine umfangreiche Beweisaufnahme mit mehreren Verhandlungstagen durchzuführen sein wird und dadurch bei der Bearbeitung sonstiger Verfahren vorübergehender Stillstand, jedenfalls aber Verzögerungen zu befürchten sind.

 
Tenor:

In Abänderung der angefochtenen Entscheidung wird das Hauptverfahren gegen die Angeklagten vor dem Landgericht K. eröffnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen den Angeklagten zur Last.

 
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