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Oberlandesgericht Köln, 24 U 111/11

Datum:
28.02.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 U 111/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0228.24U111.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 85 O 148/10
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 7.6.2011 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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