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Oberlandesgericht Köln, 24 U 111/11

Datum:
20.04.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
24 U 111/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0420.24U111.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 85 O 148/10
 
Tenor:

Herr Dr. A sei „faktischer Generalbevollmächtigter und Entscheidungsträger“ dieser Firma, deren Geschäftsführerin seine Ehefrau sei.

                            ersatzlos entfällt.

Auf Seite 8 ist in der vorletzten Zeile hinter dem Wort „Feststellung“ einzufügen: „darin enthalten ist“.

Auf Seite 10 ist im ersten Absatz in der vierten Zeile hinter dem Wort „Inhalt“ einzufügen „in den Vertrag aufzunehmen,“.

 
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