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Oberlandesgericht Köln, 20 U 225/11

Datum:
28.09.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 225/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0928.20U225.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 23 O 81/10
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2. November 2011 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 23 O 81/10 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und hinsichtlich der Klage wie folgt neu gefasst:

.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.252,71€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. November 2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 60% und die Beklagte zu 40% zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 65% und der Beklagten zu 35% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

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