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Oberlandesgericht Köln, 1 U 32/12

Datum:
05.10.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 U 32/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:1005.1U32.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 24 O 208/11
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.03.2012 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 24 O 208/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die Kosten der Streithilfe werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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