Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 19 U 17/12

Datum:
21.12.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 17/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:1221.19U17.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 14 0 9/10
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 22.12.2011 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 14 O 9/10 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

 

Die Klage wird abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger, mit Ausnahme der durch die Nebenintervention entstandenen Kosten, die den Nebenintervenienten auferlegt werden.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank