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Oberlandesgericht Köln, 19 U 125/12

Datum:
14.12.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 U 125/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:1214.19U125.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 15 O 424/11
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 03.07.2012 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 15 O 424/11 - wird zurückgewiesen.

 

Der Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

 

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil des Landgerichts Köln – 15 O 424/11 - sind vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können jeweils die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 

Gründe:

1 2 3 4 5
 

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