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Oberlandesgericht Köln, 19 Sch 22/12

Datum:
27.11.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 Sch 22/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:1127.19SCH22.12.00
 
Tenor:

Der zwischen den Parteien ergangene Schiedsspruch des Schiedsgerichts durch Herrn Wirtschaftsprüfer/Rechtsanwalt L, B Straße xx, L vom 23.05.2012 wird mit folgendem Tenor für vollstreckbar erklärt:

 

Die Antragsgegner wird verurteilt, an den Antragsteller 6.042,73 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab dem 01.01.2004 zu zahlen.

 

Die darüber hinaus gehenden Ansprüche beider Parteien werden abgewiesen.

 

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens zu 96 %, der Antragsteller zu 4 %.

 

Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Antragsgegner.

 

Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

 
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