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Oberlandesgericht Köln, 18 U 37/12

Datum:
25.10.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 U 37/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:1025.18U37.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 21 O 914/10
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 3.2.2012 verkündete Teilurteil des Landgerichts Köln ‑ 21 O 914/10 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Das Teilurteil des Landgerichts und das vorliegende Berufungsurteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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