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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 27/11

Datum:
28.08.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 27/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0828.16WX27.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 378 III 60/11
 
Tenor:

1. Der Beteiligten zu 1) wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin I in C bewilligt.

2. Auf die sofortige Beschwerde des Standesamtes M wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 10.11.2011 - 378 III 60/11 - insoweit abgeändert, als der Antrag zurückgewiesen wurde.

Das Standesamt M wird angewiesen, das Geburtsregister, Registernummer 1xxx, Jahrgang 1998 im Wege der Folgebeurkundung über die bereits durch den o.g. Beschluss des Amtsgerichts angeordnete Berichtigung hinaus wie folgt zu berichtigen: die Bezeichnung des Beteiligten zu 3) R als Kindesvater der Beteiligten zu 2) ist aus dem Geburtenbuch zu entfernen und der Familienname der Beteiligten zu 2) lautet C2.

 
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