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Oberlandesgericht Köln, 16 U 184/11

Datum:
22.08.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 U 184/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0822.16U184.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 5 O 344/10
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Klägers vom 24.07.2012 gegen die im Urteil des Senats vom 18.07.2012 enthaltene Streitwertfestsetzung wird der Streitwert für das Berufungsverfahren auf 4.000,- € festgesetzt.

Die weitergehende Streitwertbeschwerde wird zurückgewiesen.

Eine Entscheidung über die Gerichtskosten ist nicht veranlasst; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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