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Oberlandesgericht Köln, 13 U 74/11

Datum:
29.02.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 74/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0229.13U74.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 3 O 395/10
 
Tenor:

Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 29.03.2011 - Az.: 3 O 395/10 – wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 12.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.07.2010 Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung des Klägers an der N GmbH & Co. Projekt 1 KG zu bezahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegen den Kläger keine Zahlungsansprüche aus dem im Zusammenhang mit dem Beitritt zur N GmbH & Co. Projekt 1 KG am 8./15.12.2004 abgeschlossenen Darlehensvertrag zustehen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, soweit nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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