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Oberlandesgericht Köln, 13 U 234/11

Datum:
07.11.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 U 234/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:1107.13U234.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 30 O 105/10
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.10.2011 – 30 O 105/10 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

 

Die Klage wird abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten zu 2) und 3) jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten zu 1) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte zu 1) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leisten.

             

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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