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Oberlandesgericht Köln, 13 U 173/11

Datum:
19.04.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 U 173/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0419.13U173.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 O 152/10
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 29.7.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (3 O 152/10) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe hinsichtlich des zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

 

G R Ü N D E:

123456791113151718192021222324252627282930
 

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