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Oberlandesgericht Köln, 11 U 203/11

Datum:
01.06.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 U 203/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2012:0601.11U203.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 8 O 304/10
 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6.10.2011 (8 O 304/10) wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

3. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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