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Oberlandesgericht Köln, 6 W 146/11

Datum:
18.07.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 W 146/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2011:0718.6W146.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 30 O 94/11
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn – 30 O 94/11 – vom 13.04.2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass auf die Beklagte zu 1.) ¾ und auf den Beklagten zu 2.) ¼ der zu tragenden Kosten entfallen.

Im gleichen Verhältnis haben die Beklagten auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

 
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