Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 6 U 86/11

Datum:
23.09.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 86/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2011:0923.6U86.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 84 O 6/11
 
Tenor:

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 13.04.2011 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die einstweilige Verfügung der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.10.2010 – 31 O 536/10 – wird bestätigt, soweit der Antragsgegnerin damit unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € – ersatzweise Ordnungshaft – oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt worden ist,

im geschäftlichen Verkehr für die Dienstleistung der Vermittlung von Hotelzimmern und/oder Reiseleistungen

bei der Suchmaschine von Google Werbeanzeigen zu schalten, die nach Eingabe des Suchbegriffs „hrs“ und/oder „hrs.de“ erscheinen, wenn dies geschieht wie nachfolgend wiedergegeben bei den mit Hotel Reservation ab 9,- € überschriebenen Anzeigen:

und/oder

Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank