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Oberlandesgericht Köln, 6 U 4/11

Datum:
01.06.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 4/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2011:0601.6U4.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 26 O 395/09
Normen:
BGB §§ 315, 339
 
Tenor:

I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.10.2010 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 395/09 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.083,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 583,54 € seit dem 24.9.2009 und aus weiteren 1.500 € seit dem 1.2.2010 zu zahlen.

2.) Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

III. Von den erstinstanzlichen Kosten haben der Kläger 77 % und die Beklagte 23 % zu tragen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 85 % und die Beklagte 15 % zu tragen.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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