Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 6 U 166/10

Datum:
16.02.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 166/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2011:0216.6U166.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 31 O 182/10
Normen:
UWG § 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 1 und 3
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten zu 1.) gegen das am 26.08.2010 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 182/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu 1.) zu tragen; von den erstinstanzlichen Kosten trägt sie 67,5 % allein und 10 % als Gesamtschuldnerin mit dem Beklagten zu 2.), der die übrigen erstinstanzlichen Kosten allein zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte zu 1.) kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, die hinsichtlich der Unterlassung 45.000,00 €, der Auskunft 2.500,00 € und der Kosten 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages beträgt, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung des Unterlassungs- und Auskunftsanspruchs Sicherheit in gleicher Höhe und im Übrigen Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank