Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 6 U 132/11

Datum:
25.11.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 132/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2011:1125.6U132.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 31 O 588/10
 
Tenor:

1.) Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.5.2011 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 588/10 – wird zurückgewiesen.

2.) Die Widerklage wird als unzulässig verworfen.

3.) Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin zu 4/10 und der Beklagte zu 6/10.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.) Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank