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Oberlandesgericht Köln, 6 AuslA. 79/05 – 53-

Datum:
07.10.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 AuslA. 79/05 – 53-
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2011:1007.6AUSLA79.05.8211.00
 
Leitsätze:

Zum Fall der Aufhebung einer Entscheidung zur Zulässigkeit einer bereits bewilligten Auslieferung aufgrund Mitteilung der spanischen Behörden von der nachträglichen Außerkraftsetzung des zugrundeliegenden Europäischen Haftbefehls

 
Tenor:

1. Der Auslieferungshaftbefehl des Senats vom 28.12.2006 sowie der Beschluss des Senats vom 23.03.2007 über die Zulässigkeit der Auslieferung des Verfolgten nach Spanien werden aufgehoben.

2. Die Auslieferung des Verfolgten nach Spanien zur Strafvollstreckung der gegen ihn durch zur Vollstreckung wegen der in dem Europäischen Haftbefehl der 5. Kammer des Landgerichts M. vom 8.07.2005 sowie in dessen Ergänzungen vom 9.05.2006 und vom 2.10.2006 enthaltenen Strafurteile wird für unzulässig erklärt.

3. Die notwendigen Auslagen des Verfolgten werden der Staatskasse auferlegt.

 
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