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Oberlandesgericht Köln, 5 U 24/11

Datum:
16.06.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 U 24/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2011:0616.5U24.11.00
 
Tenor:

1. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das am 13.01.2011 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 10 O 212/10 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO mit der Maßgabe als unbegründet zurückzuweisen, dass die in der angefochtenen Entscheidung tenorierte Verurteilung zum schriftlichen Widerruf der Behauptung, der Kläger habe in betrügerischer Weise immer neue und aus der Luft gegriffene Forderungen gestellt, die er dann vor dem Arbeitsgericht bestätigt bekam, gegenüber dem N. Stadtverband F. zu erfolgen hat.

2. Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf derzeit 800,00 € festgesetzt.

 
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