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Oberlandesgericht Köln, 5 U 15/09

Datum:
02.02.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 15/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2011:0202.5U15.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 O 497/04
 
Tenor:

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das am 7. Januar 2009 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 497/04 - aufgehoben.

II.

1. Der Antrag des Klägers, die Beklagten gesamtschuldnerisch zu verurteilen, an ihn ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts gestellt wird, zu-züglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, ist dem Grunde nach ge-rechtfertigt.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, dem Kläger den infolge der fehlerhaften geburtshilflichen Betreuung seiner Mutter in der Vergangenheit entstandenen und zukünftig noch entstehenden materiellen Schaden sowie zukünftigen immateriellen Schaden zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht aufgrund sachlicher und zeitlicher Kongruenz auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen werden.

III.

Die Entscheidung über die Kosten der Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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