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Oberlandesgericht Köln, 5 U 135/11

Datum:
28.12.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 U 135/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2011:1228.5U135.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 10 O 49/11
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. Juni 2011 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 10 O 49/11 - wird zurückgewiesen.

Der Beklagte wird des eingelegten Rechtsmittels der Berufung gegen das am 14. Juni 2011 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 10 O 49/11 - für verlustig erklärt, nachdem er die Berufung zurück genommen hat.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden insgesamt der Klägerin auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

 
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