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Oberlandesgericht Köln, 51 Zs 606/06

Datum:
07.01.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
51 Zs 606/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2011:0107.51ZS606.06.00
 
Tenor:

Nachdem die Staatsanwaltschaft wegen des angezeigten Sachverhalts Anklage erhoben hat, wird - wie bereits im Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2010 (Erledigterklärung) zum Ausdruck gebracht - festgestellt, dass das von dem Antragsteller betriebene Klageerzwingungsverfahren erfolgreich war. Durch diese Feststellung eröffnet sich dem Antragsteller die Möglichkeit, sich der erhobenen öffentlichen Klage gemäß § 395 Abs. 2 Nr. 2 StPO anzuschließen (vgl. zu allem: OLG München NStZ 1986, 376).

Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen.

 
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