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Oberlandesgericht Köln, 4 WF 111/11

Datum:
04.07.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 WF 111/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2011:0704.4WF111.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 405 F 226/10
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 12.05.2011 - , mit welchem eine Entscheidung über den Antrag der Antragstellerin vom 06.04.2011 auf Festsetzung eines weiteren Ordnungsgeldes noch nicht erfolgen soll und abgewartet werden soll, wie die Vollstreckung des Ordnungsgeldbeschlusses vom 25.02.2011 ihren Fortgang nimmt, aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Antrag der Antragstellerin an das Familiengericht Bonn zurückverwiesen.

Das Familiengericht wird über die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit einer abschließenden Entscheidung im vorliegenden Vollstreckungsverfahren zu entscheiden haben.

 
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