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Oberlandesgericht Köln, 3 U 183/10

Datum:
30.08.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 183/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2011:0830.3U183.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 O 250/09
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.10.2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 250/09 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 7.812,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.06.2009 zu zahlen.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 % zu tragen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 23 % und der Beklagten zu 77 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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