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Oberlandesgericht Köln, 2 Wx 90/11

Datum:
14.06.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Wx 90/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2011:0614.2WX90.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 6 VI 106-107/08
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 16. März 2011– 6 VI 106-107/08 – wird der angefochtene Beschluss teilweise abgeändert. Die von der Beteiligten zu 2) an die Beteiligte zu 1) zu erstattenden Kosten werden auf 16,50 Euro festgesetzt.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

 
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