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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 796/11

Datum:
22.12.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 796/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2011:1222.2WS796.11.00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass das Ordnungsgeld auf 400 €, ersatzweise 4 Tage Ordnungshaft herabgesetzt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer. Jedoch wird die Beschwerdegebühr auf 20 € ermäßigt.

 
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