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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 547/11

Datum:
31.08.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 547/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2011:0831.2WS547.11.00
 
Leitsätze:

Der Nebenkläger hat zur Durchsetzung einer titulierten Schmerzensgeldforderung keinen Anspruch auf Auszahlung einer vom Angeklagten geleisteten Kaution, die gem. § 124 Abs. 1 StPO der Staatskasse verfallen ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird auf Kosten des Nebenklägers verworfen.

 
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