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Oberlandesgericht Köln, 2 U 20/11

Datum:
31.08.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 U 20/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2011:0831.2U20.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 7 O 208/10
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das am 28.01.2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 7 O 208/10 – teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:

Es wird festgestellt, dass dem Kläger eine Masseverbindlichkeit in Höhe von 4.853,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.08.2010 in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn V. D., Amtsgericht Aachen, Az. 93 IN 22/08, zusteht.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten beider Instanzen des Rechtsstreits haben der Kläger zu 1/5 und der Beklagte zu 4/5 zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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