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Oberlandesgericht Köln, 23 WLw 7/10

Datum:
28.02.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 WLw 7/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2011:0228.23WLW7.10.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Mettmann, 7 Lw 51/09
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Amts­gerichts – Landwirtschaftsgericht – Mettmann vom 7. April 2010 ‑ 7 Lw 51/09 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechts­mittels teilweise abgeändert.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 94% und der Beklagte zu 6% zu tragen.

Die Beschwerde des Klägers gegen den vorgenannten Beschluss wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Kläger zu 88% und dem Beklagten zu 12% auferlegt.

 
1

 

Die Beschwerde des Beklagten ist in der Sache zum Teil erfolgreich; die Beschwerde des Klägers ist als unbegründet zurückzuweisen.

2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

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