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Oberlandesgericht Köln, 15 U 130/10

Datum:
18.01.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 130/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2011:0118.15U130.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 O 146/10
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21.07.2010 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 146/10 - teilweise abgeändert und wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzenzüge trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in der Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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