Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 11 U 16/11

Datum:
17.08.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 16/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2011:0817.11U16.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 12 O 511/07
 
Tenor:

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 12. Zivilkamer des Landgrichts Aachen vom 21.12.2010 (12 O 511/07) dahin abgändert, dass die Kägerin unter Abwesiung der weitergehenden Widerklage verurteilt wird, an die Beklagten 17.444,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz seit dem 27.10.2007 zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Berufung der Kägerin zurückgewiesen.

3.

a) Die Kosten des Rechtstreits 1. Instanz tragen die Klägerin zu 44 % und die Beklagten zu 56 %.

b) Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 57 % und die Beklagten zu 43 %.

c) Die Kosten des Streithelfers trägt dieser selbst.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank