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Oberlandesgericht Köln, 6 W 122/10

Datum:
27.10.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 W 122/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:1027.6W122.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 O 154/10
 
Tenor:

I. Der Antragsgegnerin wird für das Verfahren der Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts, soweit sie sich gegen eine Festsetzung des Streitwerts über den Betrag von 30.000 € hinaus wendet, ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und ihr zur Wahrnehmung ihrer Rechte Rechtsanwalt M, B 00, L beigeordnet.

II. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Streitwert für das Verfahren auf 30.000 € festgesetzt; im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

 
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