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Oberlandesgericht Köln, 6 U 23/10

Datum:
11.06.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsneat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 23/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:0611.6U23.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 31 O 664/09
Normen:
UWG § 5
 
Tenor:

I. Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 14.01.2010 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 664/09 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechts-mittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 10.11.2009 - 31 O 664/09 - wird bestätigt, soweit die Antragsgegnerin es danach (zu Nr. 2 des Tenors) unter An-drohung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen hat,

ein Buch mit Werken des Fotokünstlers Helmut Newton, das inhaltlich nicht mit dem unter ISBN 978-3-8228-6394-7 erfassten Buch identisch ist, mit den Hinweisen

- "neue Ausgabe (des SUMO)"

und/oder

- "Die Wiederauferstehung des teuersten Buchs des 20. Jahrhunderts"

und/oder

- "wieder erhältlich"

und/oder

- "Diese Ausgabe zum 10. Geburtstag des SUMO hat dieselbe DNA wie die Rekorde brechende limitierte Originalversion"

und/oder

- "Helmut Newton wäre sicher hoch erfreut darüber, dass SUMO jetzt, ein Jahrzehnt nach seiner Erstver-öffentlichung, in einem Format herausgegeben wird, das eine demokratischere Verbreitung ermöglicht"

und/oder

- "SUMO ist wieder da!"

anzubieten, zu bewerben und/oder zu vertreiben,

wenn dies wie nachstehend wiedergegeben geschieht:

Bilder/Grafiken nur in Originalentscheidung vorhanden.

2. Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.

II. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die An-tragstellerin 3/5 und die Antragsgegnerin 2/5 zu tragen. Die Kos ten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

 
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