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Oberlandesgericht Köln, 6 U 167/09

Datum:
19.03.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 167/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:0319.6U167.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 O 17/09
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.09.2009 ver-kündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 17/09 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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