Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 6 U 127/09

Datum:
12.02.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 127/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:0212.6U127.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 84 O 158/08
Normen:
BGB §§ 151, 339; UWG §§ 5, 8 Abs. 4, 12 Abs. 1
 
Tenor:

A Auf die Berufung der Beklagten wird das am 1.7.2009 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 158/08 - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch insgesamt wie folgt neu gefasst:

I.) Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit hinsichtlich der Klage insoweit in der Hauptsache erledigt ist, als der Kläger mit der Klage beantragt hat, die Beklagte unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Matratzen mit Testergebnissen zu bewerben, wenn sie von den angegebenen Tests nicht umfasst sind und dies so geschieht wie es auf der nachfolgenden Seite 3 dieses Urteils wiedergegeben ist.

II.) Auf die Widerklage wird

1.) festgestellt, dass die Beklagte durch die Angebote von Matratzen des Typs "f.a.n. Vital KS" auf der Webseite www.amazon.de am 8.9.2008 sowie auf den Webseiten www.preissuchmaschine.de und www.preisroboter.de am 25.9.2008 eine Vertragsstrafe aufgrund der Unterlassungserklärung vom 2.6.2008 nicht verwirkt hat;

2.) der Kläger verurteilt, an die Beklagte einen Betrag von 2.040,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz aus 1.128,40 € seit dem 3.12.2008 und aus 911,80 € seit dem 27.1.2009 zu zahlen.

III.) Im übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.

B Die weitergehende Berufung der Beklagten und die Berufung des Klä-gers werden zurückgewiesen.

C Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger zu 68 % und die Beklagte zu 32 zu % zu tragen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 81 % und die Beklagte zu 19 % zu tragen.

D Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung des Zahlungsanspruches und die Parteien können die Vollstreckung des Kostenerstattungsanspruches durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

E Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
45
46 47
48
49
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank