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Oberlandesgericht Köln, 6 AuslS 121/10

Datum:
13.12.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 AuslS 121/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:1213.6AUSLS121.10.00
 
Leitsätze:

Zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit der Leistung von Rechtshilfe gemäß §§ 59, 66 IRG - hier Herausgabe gespiegelter Daten, die bei einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt worden sind - an die Schweiz

 
Tenor:

Die Leistung von Rechtshilfe aufgrund des schweizerischen Rechtshilfeersuchens des Bezirksamts Z. vom 26.1.2010 ist hinsichtlich der Herausgabe der gespiegelten Daten von den anlässlich der Wohnungsdurchsuchungen bei den Betroffenen sichergestellten Datenträgern (im einzelnen aufgeführt) zulässig.

Die Einwendungen der Betroffenen hiergegen werden zurückgewiesen.

 
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