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Oberlandesgericht Köln, 5 W 9/10

Datum:
26.03.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 W 9/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:0326.5W9.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 9 OH 1/10
 
Tenor:

Die Beschwerde vom 11. Februar 2010 gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 1. Februar 2010 (9 OH 1/10) wird - soweit ihr durch den Teilabhilfebeschluss des Landgerichts Bonn vom 12. März 2010 (9 OH 1/10) nicht abgeholfen worden ist - als unzulässig verworfen.

Gerichtsgebühren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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