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Oberlandesgericht Köln, 5 W 27/10

Datum:
13.08.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 W 27/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:0813.5W27.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 O 477/08
 
Tenor:

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 26.05.2010 gegen die im Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11.05.2010 i.V.m. dem Teilabhilfebeschluss vom 14.07.2010 - 3 O 359/08 - erfolgte Streitwertfestsetzung wird zurückgewiesen.

Gerichtsgebühren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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