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Oberlandesgericht Köln, 5 U 257/07

Datum:
17.02.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 257/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:0217.5U257.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 11 O 191/06
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 5.12.2007 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 191/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger mit Aus-nahme der Kosten, die durch das ergänzende Sachverständigengutachten Prof. Dr. S. entstanden sind; diese werden nach § 21 GKG niedergeschlagen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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