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Oberlandesgericht Köln, 4 WF 193/10

Datum:
08.11.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 WF 193/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:1108.4WF193.10.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Eschweiler, 12 F 374/09
 
Tenor:

Auf die als sofortige Beschwerde zu wertend "Beschwerde" der Antragstellerin wird der Anerkenntnisbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eschweiler vom 18.08.2010 - 12 F 374/09 - zum Kostenausspruch teilweise unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde und des weiter gehenden Kostenantrags im Übrigen abgeändert.

Die Kosten des Unterhaltsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

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