Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 4 UF 19/10

Datum:
15.06.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 UF 19/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:0615.4UF19.10.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 47 F 197/07
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12.01.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn 47 F 197/07 - unter Zurückweisung des Rechtsmittels und Klageabweisung im Übrigen teil-weise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger 2.409,73 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus ei-nem Betrag von 605,41 € seit dem 19.07.2007, aus 434,76 € seit dem 07.11.2007, aus 92,64 € seit dem 22.02.2008, aus 138,76 € seit dem 15.04.2008, aus 239,34 € seit dem 04.09.2008, aus 54,82 € seit dem 10.12.2008, aus 75,75 € seit dem 08.03.2009, aus 93,03 € seit dem 04.12.2009 sowie aus 675,09 € seit dem 04.05.2010 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, auch die weiteren Kosten aus der kieferorthopädischen Behandlung des Klägers gemäß dem kieferorthopädischen Heil- und Kostenplan der Kieferorthopäden Dr. D. L.-T. und Dr. E. L. vom 23.11.2006 (Blatt 7 GA) bis zum Abschluss der Behandlung zu 71,31 % zu übernehmen und den Kläger in dieser Höhe von Zahlungen freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen der Kläger zu 3/10 und der Beklagte zu 7/10.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank