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Oberlandesgericht Köln, 3 U 181/09

Datum:
20.12.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 181/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:1220.3U181.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 32 O 131/09
 
Tenor:

Unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin und Verwerfung ihrer Anschlussberufung wird das Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 02.10.2009 – 32 O 131/09 - auf die Berufung des Beklagten zu 1. teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch jeden Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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