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Oberlandesgericht Köln, 2 X (Not) 17/09

Datum:
12.04.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
Notarsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 X (Not) 17/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:0412.2X.NOT17.09.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Enthebung des Antragstellers aus dem Notaramt vorliegen, weil dieser sich in Vermögensverfall (§ 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO) befindet sowie seine wirtschaftlichen Verhältnisse und die Art seiner Wirtschaftsführung die Interessen der Rechtssuchenden gefährden (§ 50 Abs. 1 Nr. 8 1. Alt. BNotO).

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin.

Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.

 
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