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Oberlandesgericht Köln, 2 Wx 54/10

Datum:
15.09.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Wx 54/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:0915.2WX54.10.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamtes - Köln vom 17. März 2010 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Entscheidung über den Eintragungsantrag der Beteiligten zu 1) vom 12. März 2010 an das Amtsgericht zurückgegeben.

Das Amtsgericht - Grundbuchamt - Köln wird angewiesen, die Eintragung der Beteiligten zu 1) als Eigentümerin nicht vom dem Nachweis der fortbestehenden Verfügungsberechtigung der Veräußerinnen abhängig zu machen.

 
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