Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 850/10

Datum:
29.12.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsneat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 850/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:1229.2WS850.10.00
 
Leitsätze:

Die Entscheidung des erkennenden Gerichts über die Erforderlichkeit von Dolmet-scherkosten für eine beabsichtigte schriftliche Einlassung des Angeklagten ist gemäß § 305 StPO nicht anfechtbar.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unzulässig verworfen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank