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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 834/10

Datum:
23.12.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 834/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:1223.2WS834.10.00
 
Leitsätze:

Dem Bewährungswiderruf wegen neuer Straftat steht die positive Prognose des Tatrichters nicht entgegen, wenn sich die Aufklärung des (hier : negativen) Bewährungsverlaufs aufdrängen mußte

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.

 
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